Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl nennen wir Ihnen sofort Ihren persönlichen igus® Berater.
2. Ereignisse höherer Gewalt, die nicht nur vorübergehend sind und igus® die Leistungserbringung endgültig unmöglich oder – unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden – unzumutbar machen, berechtigen sowohl igus® als auch den Kunden, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vergütung für Leistungen, von deren Erbringung igus® infolge eines Ereignisses höherer Gewalt befreit ist, bis zur Beendigung des Ereignisses zurückzubehalten. igus® haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden.