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Der Begriff REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). REACH ist eine Verordnung (EG 1907/2006) der europäischen Union, die am 01.06.2007 in Kraft getreten ist.

Die Verordnung hat im Jahr 2007 das bis dahin geltende Chemikalienrecht harmonisiert und vereinfacht. Zusätzlich wurden verschiedene Erlasse durch REACH ersetzt. Das Ziel von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Deshalb werden in der REACH Verordnung die Verwendung von chemischen Stoffen reguliert, die sowohl in industriellen Prozessen und Produkten verwendet werden als auch für Produkte des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Kleidung Möbel und Elektrogeräte. Das Regelwerk besagt, dass Hersteller, Importeure sowie nachfolgende Anwender die Verantwortung für die eingesetzten Chemikalien tragen. Es muss sichergestellt sein, dass die hergestellten Chemikalien, die in den Verkehr gebracht werden, sicher verwendet werden. Der Geltungsbereich umfasst Hersteller und/oder Importeure, die Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der europäischen Union herstellen oder diese Menge in die europäische Union einführen. Die REACH-Verordnung gilt als modernes aber zugleich auch als eines der strengsten Chemikaliengesetzte weltweit.

Für unsere chainflex Leitungen bedeutet das Folgendes:
Die REACH Verordnung gilt für igus® nur bedingt: Als Hersteller von Leitungen wird das Unternehmen hinsichtlich der Wertschöpfungskette als so genannter „nachgeschalteter Anwender“ definiert. Dennoch findet der Inhalt der REACH-Verordnung und ihre Regeln zur Herstellung und Verarbeitung chemischer Stoffe bei igus® Beachtung. So kommen z. B. bei der Produktion von chainflex® Leitungen keine Chemikalien zum Einsatz, die sich oberhalb der gültigen REACH-Grenzwerte liegen. Das gesamte Spektrum an chainflex® Leitungen ist frei von Stoffen wie z.B. Sodiumperoxometaborate, Cadmiumsulfide oder auch Dihexylphthalate.

chainflex Leitungen mit einem flammwidrigen TPE-Außenmantel beinhalten Decabromdiphenylethan.
"Das Produkt enthält Decabromdiphenylethan in einer Konzentration von über 0,1 % (CAS-Nr. 84852-53-9), einen besonderen besorgniserregenden Stoff (SVHC), der in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt ist."
Die Nutzung der flammwidrige TPE-Leitungen sind weiterhin zulässig. Die Aufnahme in die Kandidatenliste stellt kein Verbot dar, sondern verpflichtet ausschließlich zur Bereitstellung dieser Information.
Sie haben Fragen zu diesem Thema, zu von Ihnen eingesetzten Leitungen oder haben Unsicherheiten, die Sie einmal abstimmen möchten?
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Schauen Sie sich hier die vollständige REACH Verodnung an.
Sie wollen auf halogenfreie Leitungen setzen und trotzdem einen High-End Außenmantel nutzen? Kein Problem, es gibt eine Vielzahl von Leitungen mit halogenfreien TPE-Material. Passend zu jeder TPE flammwidrigen Leitung haben wir ein Alternative in TPE halogenfrei:
| TPE flammwidrige Leitungen | UL AWM | DBDPE | Biegeradius in der e-kette | TPE halogenfreie Alternative | UL AWM | DBDPE | Biegeradius in e-kette |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| CF9.UL | √ | √ | 5 x d | CF9 | √ | √ | 5 x d |
| CF10.UL | √ | √ | 5 x d | CF10 | √ | √ | 5 x d |
| CFBUS | √ | √ | 10 x d | CFBUS.LB | √ | √ | 7,5 x d |
| CF34.UL.D | √ | √ | 7,5 x d | CF37.D | √ | √ | 7,5 x d |
| CF35.UL | √ | √ | 7,5 x d | CF38 | √ | √ | 7,5 x d |
| CF300.UL.D | √ | √ | 7,5 x d | CF330.D | √ | √ | 7,5 x d |
| CF310.UL | √ | √ | 7,5 x d | CF340 | √ | √ | 7,5 x d |
| CFPE | √ | √ | 7,5 x d | CFPE.ZH | √ | √ | 7,5 x d |

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